Milieuschutzsatzung

Das Thema Milieuschutzsatzung (auch soziale Erhaltungssatzung) beschäftigt unseren Verein schon seit Jahrzehnten, nimmt jetzt aber wieder Fahrt auf.

Geschafft: Gebiet für Soziale Erhaltungssatzung ausgewiesen

Daher haben wir nachfolgend alle Informationen zusammengefasst und stellen auch alle aktuellen Infos hier ein.

Wohnraum muss bezahlbar bleiben, das gilt besonders am Rathenauplatz.

Wir als Bürgergemeinschaft haben uns immer wieder dafür eingesetzt, dass der Rathenauplatz lebenswert und erschwinglich für alle Bevölkerungsschichten bleibt. Aktuell haben wir eine Bürgereingabe für eine Milieuschutzsatzung bei der Bezirksvertretung eingebracht.

Stand Milieuschutzsatzung Rathenauviertel:

Wir haben am 21.6.2018 in der BV Innenstadt /Deutz eine Bürgereingabe nach § 24 GO NRW eingebracht.

Diese wurde mit Mehrheit angenommen.

Bürgereingabe in der BV 21.6.18

Die Verwaltung antwortet auf eine erneute Anfrage der BV:

Die Oberbürgermeisterin

Dezernat, Dienststelle VI/15/151151/1Vorlagen-Nummer 0230/2021

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil

Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021

Bezug:

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0003/2021 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Sachstand Soziale Erhaltungssatzung für das Rathenauviertel, Gem. Antrag AN/0509/2019

Fragen:

Wann soll der Beschluss (2018 sowie 2019) umgesetzt bzw. mit den Planungen begonnen werden? Wann werden der Bezirksvertretung Innenstadt Ergebnisse (Teilergebnisse, Planungen etc.) vorgelegt?

Antwort:

Parallel werden 2021 die weiteren von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen Gebiete hinsichtlich der Kriterien für den Erlass von Sozialen Erhaltungssatzungen verwaltungsintern geprüft. Dies betrifft die Bezirke Innenstadt, Ehrenfeld und Lindenthal. Für die vorgeschlagenen Gebiete werden -sollte die Prüfung die Notwendigkeit einer Sozialen Erhaltungssatzung bestätigen -Aufstellungsbeschlüsse für die Bezirksvertretungen und den Stadtentwicklungsausschuss erarbeitet.

Neuester Stand:

Laut Koalitionsvertrag (Grüne/CDU/Volt) sollen vier Milieuschutzsatzungen erlassen werden.

Das heißt dass für die Bezirke Ehrenfeld, Lindenthal und Innenstadt insgesamt lediglich 4 Milieuschutzgebiete in Frage kommen.

Wenn man bedenkt, dass allein schon für die Innenstadt ca. 10 Viertel für die die Notwendigkeit einer entsprechenden Satzung gesehen wurde, dann weiß man, dass die Wahrscheinlichkeit, dass unser Viertel dabei sein könnte,  eher gering ist.

Leserbrief von Klaus Adrian vom 21. März 2014, der immer noch aktuell ist:

Endlich handeln

NRW und Köln haben in der Vergangenheit der Entwicklung im Wesentlichen tatenlos zugesehen. Man hätte sich schon deutlich früher die Erfahrungen anderer Städte wie München, Hamburg und Frankfurt zu eigen machen können. Auch in Stadtteilen wie am Rathenauplatz gibt es noch reichlich Häuser, die man vor Luxussanierung und Umwandlung schützen kann, um zu verhindern, dass die Menschen die Miete nicht mehr bezahlen können. Es geht in erster Linie nicht um die Rechte der Hausbesitzer, es geht um das Grundrecht auf bezahlbares Wohnen. Auch das Grundgesetz sieht eine soziale Verpflichtung des Eigentums – und das gilt vor allem für Hausbesitzer. Wohin es führt, wenn man Wohnen dem „freien Spiel der Kräfte“ – genannt freie Marktwirtschaft – überlässt, das wissen wir. Und wenn sich dann nicht mehr genügend private Investoren finden, dann müssen die Genossenschaften wie die GAG gestärkt werden und entweder die notwendige Sanierung von Altbauten übernehmen oder in Neubauten investieren.

Außerdem noch ein lesenswerter Kommentar von Andreas Damm im Kölner Stadt-Anzeiger vom 01./02. März 2014: 

Das Land prüft Auflagen für Hausbesitzer – Verlust der Entscheidungsfreiheit

Das Ziel ist löblich, das Mittel falsch. Sollte die Landesregierung den Städten ermöglichen, nach eigenem Ermessen die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu verbieten, wäre das ein zu starker Eingriff in die Rechte der Hausbesitzer. Ein Verlust der Entscheidungsfreiheit in einer derart wichtigen Frage wird das Investoren-Interesse am Bau neuer Mietwohnungen keinesfalls steigern. Ohne verstärkten Wohnungsbau jedoch wird sich die Lage nicht entschärfen. Besonders in Großstädten wie Köln, Düsseldorf und Bonn fehlt es seit Jahren an günstigem Wohnraum. In einst einfachen Vierteln, die heute als schick gelten, fällt es Alteingesessenen schwer, ihre Wohnung zu halten oder eine neue zu finden. Dem wollen Kommunen verstärkt mit Erhaltungssatzungen entgegenwirken. Nach Münchner Vorbild dürfen Hausbesitzer in eng begrenzten Gebieten keine Luxussanierungen mehr veranlassen, um danach erheblich mehr Miete fordern zu können. Die Streitfrage ist, wie eine Stadt zwischen zeitgemäßer Ausstattung und überflüssigem Luxus unterscheiden will. Ein neues Gäste-WC in einer Altbauwohnung – notwendig oder schon zu viel des Guten? Auf jeden Fall viel Arbeit für die Bürokratie.

Grundstein für Soziale Erhaltungssatzung gelegt

Gemeinsamer Antrag Erhaltungssatzung Innenstadt

Bürgereingabe Milieuschutzsatzung_Antwort Bezirksvertretung

Gemeinsam gegen Verdrängung im Rathenauviertel KSTA 10.7.18

Bürgereingabe Milieuschutzsatzung_Antwort Bezirksvertretung

Umsetzung Stadtentwicklungskonzept Wohnen

Uebersichtsplan_Flurstuecke Stand Nov 21

Beschlussvorlage_Ausschuss

Anlage_1_Steckbrief_Neustadt_Sued_West

Kölner Stadt-Anzeiger vom 06.12.2021 zum Thema Gentrifizierung