Soziale Erhaltungssatzung

Soziale Erhaltungssatzung

Bereits vor ca. 30 Jahren hat sich unser Verein für eine Erhaltungssatzung eingesetzt. Auch damals wurden Nachbarn aus unserem Viertel vertrieben, weil der Besitzer die Wohnung in eine Eigentumswohnung umwandeln wollte und eine leere Wohnung sich besser vermarkten lässt. Manchmal wurde auch das gesamte Haus aufwendig saniert, sodass die bisherigen Mieter wegen unbezahlbarer Mieten ausziehen mussten.

12.10.2017
Eingabe der BGR an die Bezirksvertretung zum Erlass einer „Sozialen Erhaltungssatzung“

21.06.2018
Die Bezirksvertretung unterstützt die Eingabe.

Beschlussprotokoll der Bezirksvertetung zur Bürgereingabe einer „Sozialen Erhaltungssatzung“.

21.01.2021
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Antwort der Verwaltung:

„…Kriterien für den Erlass von Sozialen Erhaltungssatzungen werden verwaltungsintern geprüft.
Dies betrifft die Bezirke Innenstadt, Ehrenfeld und Lindenthal.“
Vorlage 230/2021

14.10.2021
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschließt die Aufstellung einer
Sozialen Erhaltungssatzung Vorlage 2975/2021

2975 Beschlussvorlage_Ausschuss
2975 Anlage_1_Uebersichtsplan_Flurstuecke
2975 Anlage_2_Steckbrief_Neustadt_Sued_West

02.12.2021
„Die Stadtverwaltung bereitet für das Gebiet „Neustadt Süd-West“ in der Kölner Innenstadt den Erlass einer weiteren Sozialen Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch vor. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln wird der Beschluss rechtsgültig.“
Pressemitteilung Stadt Köln 03.12.2021

Gebiet für eine Soziale Erhaltungssatzung 18.08.2021

20.06.2022
Das Hamburger Institut ALP befragt im Auftrag der Stadt Köln 9.300 Haushalte zur Lage am Wohnungsmarkt im Stadtteil „Neustadt Süd-West“.

31.01.2023
Das Institut ALP empfiehlt der Stadt keine Soziale Erhaltungssatzung zu erlassen. Die Auswertung erfolgte auf Basis von 2.772 verwertbaren Fragebögen.

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschließt die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Neustadt Süd-West aufzuheben.

0541_2023_Beschlussvorlage_Ausschuss
0541_2023_AN1_NeustadtSW_Übersichtsplan
0541_2023_AN2_NeustadtSW_Kurzfassung_ALP
0541_2023_AN3_NeustadtSW_Endbericht_ALP

16.03.2023
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt mit den Stimmen von FDP, CDU, Volt und Grünen den Beschluss zur Erhaltungssatzung aufzuheben (Seite 16, Punkt 11.1).
Gegen die Stimmen von SPD und Linke.
2023-03-16 Stadtentwicklungsausschuss_Beschlussprotokoll_oeffentlich

27.04.2023
In Anlage 4 Niederschrift Bezirksvertretung Innenstadt wird dem Stadtentwicklungsausschuss die Wiederholung der Befragung mit öffentlichen Veranstaltungen und mehrsprachiger Befragung empfohlen.
Anlage 5 Stellungnahme der Verwaltung

01.06.2023
Sitzung: Stadtentwicklungsausschuss

Aufhebung des Beschlusses über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß §172 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet Neustadt Süd-West in der Kölner Innenstadt.
Der Beschluss bleibt ungeändert beschlossen