Soziale Erhaltungssatzung abgelehnt

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschließt den am
02.12.2021 gefassten Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Neustadt Süd-West in der Kölner Innenstadt (Vorlagen-Nr. 2975/2021) aufzuheben,
Geltungsbereich s. Anlage 1.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.
 
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der Fraktion der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke mehrheitlich zugestimmt.

 
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Am 27.4.23 wird das Thema in der BV Innenstadt/Deutz unter 
TOP 3.1 erneut auf der Tagesordnung stehen:
 

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